Unsere Aufgabe
Unsere grundlegende Aufgabe ist es, mit dem Dienstgeber gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass alle Pastoral- und Gemeindereferent/innen des Erzbistums Köln „nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§26 (1) MAVO), d.h. nach den relevanten rechtlichen Vorgaben und im Sinne einer gerechten Behandlung aller Mitarbeiter/innen.
Wir für die Kollegen
Die Mitarbeitervertretung der Gemeinde- und Pastoralreferenten/innen beim Erzbistum Köln bietet allen Kollegen/innen in Fragen rund um das Arbeitsverhältnis Klärung, Beratung und Unterstützung.
Zu diesen Fragen zählen z.B. Rechte und Pflichten im Hinblick auf Rufbereitschaft, Exerzitienzeiten und Recreatio (alle 15 Dienstjahre möglich), Abmahnung, Kündigung, Schwerbehinderung, Sonderurlaub, Trennung und Scheidung, Arbeitsplatzgestaltung, Dienstwohnung, Fortbildung, Haftung, Telefonkosten, Arbeitsunfähigkeit, Eingruppierung, Energieausweis, Fahrtkosten, Gesundheit, Nebenabgaben, Schönheitsreparaturen, Umzugskosten sowie Mutterschutz. Dabei ist Vertraulichkeit selbstverständliche Voraussetzung unserer Arbeit.
Wir und der Arbeitgeber
Zugleich vertreten wir in Verhandlungen mit dem Bereichsleiter Pastorale Dienste, als Vertreter des Dienstgebers, die Interessen aller Kollegen/innen in den Angelegenheiten, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen.